Hier finden Sie die Anleitung zum Hochladen von Forderungsanmeldungsunterlagen, die Sie gem. § 5 (5) InsO seit dem 17.07.2024 dem Gläubiger zur Verfügung stellen müssen. Diese Anleitung ist nur dann anzuwenden, wenn Sie GIS aber kein Dokumentenmanagementsystem (Documents – ehemals LEXolution.DMS) haben.